Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software „Talveo“ und seiner Softwareprodukte sowie damit verbundener Leistungen zwischen
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zur Software bereitstellt.
Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Diese AGB sind jederzeit unter lumosx.de/agb abrufbar.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Talveo als webbasierte Anwendung (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
Talveo erkennt und bewertet Schwachstellen in Systemen des Kunden. Je nach gebuchtem Produkt umfasst dies insbesondere:
Der Anbieter schuldet insbesondere nicht:
Die Verantwortung für die Informationssicherheit seiner Systeme verbleibt beim Kunden. Talveo ersetzt weder ein Informationssicherheits-Managementsystem noch eigene organisatorische und technische Schutzmaßnahmen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er für sämtliche von ihm zur Prüfung eingetragenen Ziele – insbesondere IP-Adressbereiche, Hostnamen, Domains und Webanwendungen –
und dass etwaige erforderliche Zustimmungen Dritter – etwa von Hosting-Anbietern, Rechenzentrumsbetreibern oder Cloud-Providern – vorliegen.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde Ziele hat prüfen lassen, für die keine Berechtigung bestand. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Der Anbieter ist berechtigt, Prüfaufträge ohne Vorankündigung abzulehnen oder abzubrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlende Berechtigung bestehen.
Der Kunde ist verpflichtet:
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist der Anbieter für hieraus entstehende Beeinträchtigungen der Leistung nicht verantwortlich.
Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist (§§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt).
Die Nutzung ist auf die Systeme des Kunden und verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beschränkt. Eine Nutzung zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten („Managed Service“) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Berichte und Auswertungen darf der Kunde innerhalb seines Unternehmens sowie gegenüber Prüfern, Versicherern und Auftraggebern frei verwenden.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung für die gewählte Laufzeit ist im Voraus fällig. Der Zugang wird nach Zahlungseingang freigeschaltet; bei Zahlung auf Rechnung erfolgt die Freischaltung mit Vertragsschluss.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen und den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich zu sperren. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
Der Vertrag wird über die bei Bestellung gewählte Laufzeit (12, 24 oder 36 Monate) geschlossen und beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs.
Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Der Vertrag endet mit Ablauf der gewählten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit Ablauf endet zugleich der Zugang zur Plattform und zu den gebuchten Produkten. Eine weitere Nutzung setzt eine neue Bestellung voraus.
Der Anbieter weist den Kunden in der Regel vor Ablauf der Laufzeit auf das Vertragsende hin. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Ziffer 4 (Scan-Autorisierung) verstößt oder mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug gerät.
Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
Der Kunde kann Berichte und Scan-Ergebnisse während der Vertragslaufzeit jederzeit exportieren. Der Export von Daten, die der Kunde über das Vertragsende hinaus benötigt, obliegt dem Kunden vor Ablauf der Laufzeit; ein Anspruch auf Zugang nach Vertragsende besteht nicht.
Der Anbieter speichert die Daten des Kunden bis zu zwölf Monate nach Vertragsende, damit sie bei einer erneuten Bestellung innerhalb dieses Zeitraums weiterhin zur Verfügung stehen und um Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abwickeln zu können. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherung erfordern. Der Kunde kann jederzeit eine frühere Löschung verlangen.
Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Zugang zur Weboberfläche.
Nicht als Ausfallzeit gelten:
Die Erreichbarkeit der Systeme des Kunden sowie die Funktionsfähigkeit des lokal installierten Agenten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Regelungen dieser Ziffer 10 stellen den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen den Parteien dar. Mit Annahme dieser AGB kommt dieser Vertrag zustande; ein gesondertes Dokument ist nicht erforderlich.
Gegenstand und Dauer: Bereitstellung der Software Talveo für die Vertragslaufzeit. Art und Zweck: Erkennung und Bewertung von Schwachstellen in den Systemen des Kunden. Art der Daten: Hostnamen, IP-Adressen, Betriebssystem- und Softwareinformationen sowie darin enthaltene Benutzernamen. Kreis der Betroffenen: Beschäftigte des Kunden und sonstige Nutzer der geprüften Systeme.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zu Vertragszwecken zu verarbeiten, die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO umzusetzen, den Kunden bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen zu unterstützen und auf Anfrage die zum Nachweis dieser Pflichten erforderlichen Informationen bereitzustellen. Unterauftragsverarbeiter werden nur eingesetzt, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist; der Anbieter informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen, denen der Kunde aus wichtigem Grund widersprechen kann.
Die Verarbeitung und Speicherung der Scan-Daten erfolgt ausschließlich auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland.
Vom Kunden hinterlegte Zugangsdaten zu Zielsystemen werden clientseitig für den jeweiligen Agenten verschlüsselt gespeichert. Der Anbieter kann diese Zugangsdaten nicht im Klartext einsehen.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zu Vertragszwecken zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere sämtliche Scan-Ergebnisse, Schwachstellenberichte und Netzwerkinformationen des Kunden.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der jeweiligen Leistungsbeschreibung entspricht.
Auf das Mietrecht gerichtete Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) finden auf die Überlassung der Software Anwendung. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung.
Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Gewährleistungsansprüche. Als unerheblich gilt insbesondere das Auftreten einzelner Fehlalarme.
Der Anbieter haftet unbeschränkt
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen, Epidemien und Pandemien, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie Arbeitskämpfe.
Dauert die Störung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder veränderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.